Gebrauchtwagengarantie

Viele Autofahrer entscheiden sich dafür, ihr neues Gebrauchtfahrzeug direkt beim Händler zu erwerben. Ein wichtiger Grund hierfür ist vor allem, dass sie die Möglichkeit haben eine Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Während man beim Kauf eines gebrauchten Kfz von Privatpersonen für gewöhnlich keinerlei Garantieleistungen erwirbt, besteht bei UG Automobile die Möglichkeit, sich gegen mögliche Unkosten, die infolge einer Reparatur, abzusichern.

Während die Sachmängelhaftung, die laut Gesetzt von jedem Autohändler getragen werden muss, sich in der Regel nur auf 1 Jahr beschränkt und nur Mängel abdeckt, die bereits bei Kauf vorhanden waren, deckt die Gebrauchtwagengarantie nicht nur diese Mängel ab, sondern auch Mängel die nach dem Kauf entstanden sind.

Ob eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll ist, kann immer nur für den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Wichtig ist zu beachten, dass solche Garantien eine Möglichkeit der Erweiterung der Sachmängelhaftung bieten und sich in der Regel für Fahrzeuge lohnt, die einen Kilometerstand von 150.000 km nicht überschreiten.

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